Vereinsgewässer & Revierinformationen

Die Rot: Unser wertvolles Stammgewässer

Die Rot bildet das Herzstück unseres Vereinslebens und ist seit vielen Jahren unser wichtigstes Fließgewässer. Unser gepachtetes Revier bietet eine beeindruckende Naturkulisse und erstreckt sich vom Zulauf des Huttenbachs bei Großschafhausen bis hin zum Zulauf des Laubaches. Dabei durchfließt sie malerisch das Gemeindegebiet von Schwendi und bietet unseren Mitgliedern abwechslungsreiche Angelstellen zwischen natürlichem Uferbewuchs und kleinen Wehranlagen.


Fischbestand & Hege

Durch kontinuierliche Pflegemaßnahmen und einen nachhaltigen Besatz sichern wir eine gesunde Biodiversität. In der Rot sind vor allem Bachforellen, Regenbogenforellen und Äschen beheimatet. Auch Weißfische und vereinzelt Döbel finden hier optimale Lebensbedingungen.

  • Jährlicher Besatz: Zur Erhaltung des Bestandes setzen wir jährlich ca. [Zahl einfügen, z.B. 500 kg] Fischbesatz aus.
  • Regelung: Die Fischerei ist ausschließlich aktiven Vereinsmitgliedern vorbehalten.
  • Nachhaltigkeit: Die Schonzeiten und Mindestmaße gemäß der Landesfischereiordnung sind strikt einzuhalten.

Wetter vor Ort

Kartenansicht & Reviergrenzen

Um ein waidgerechtes Angeln zu garantieren, bitten wir alle Mitglieder, die Reviergrenzen genau zu beachten. Der rot markierte Bereich in der interaktiven Karte zeigt den exakten Verlauf unseres Pachtabschnitts. Bitte achtet beim Zugang zum Wasser auf die Ufervegetation und betretet angrenzende Grundstücke nur über die ausgewiesenen Wege.


Impressionen vom Gewässer

Entdecke die Schönheit der Rot. Die folgende Galerie zeigt Aufnahmen entlang unseres Reviers zu verschiedenen Jahreszeiten.

Gewässerbild

Zulauf zum Fallenstock Fa. Bunz

Rechtliche Hinweise zu den Medien

Sämtliche Aufnahmen in dieser Galerie sind urheberrechtlich geschützt und Eigentum der im Impressum genannten Personen. Der Download und die Bearbeitung für rein private Zwecke sind gestattet. Jegliche kommerzielle oder redaktionelle Nutzung sowie die Veröffentlichung in sozialen Medien ohne Rücksprache ist untersagt.